Medizin für das Tier
Arzneimittel, die verschreibungspflichtig sind, dürfen
von Tierärzt:innen an Tierhalter:innen nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen
Untersuchung/Behandlung des Tieres und entsprechender Indikation abgegeben
werden. Dazu gehören ebenso Entwurmung, Floh- und Zeckenmittel.
Es ist uns gesetzlich untersagt, Abgabemedikamente zu versenden – wir bitten hierfür um Verständnis.